Öffentliche Wohnraumförderung in NRW

Mit der öffentlichen Wohnraumförderung für die Jahre 2023 bis 2027 unterstützt das Land Nordrhein-Westfalen die (Neu-)Schaffung, Modernisierung und Erhaltung moderner, barrierefreier, klimaschutzorientierter und insbesondere bezahlbarer Wohnstandorte und Wohnangebote mit Mietpreis- und Belegungsbindungen für unterschiedlichste Zielgruppen. Im Jahr 2025 sind dafür insgesamt rund 2,3 Milliarden Euro als Förderrahmen vorgesehen. 

„Mit der Förderrichtlinie 2025 und rund 2,3 Milliarden Euro für die öffentliche Wohnraumförderung wollen wir in diesem Jahr den Förder-BOOM aus 2024 fortsetzen. Dabei setzt die Landesregierung auf Stabilität und Verlässlichkeit, für die, die bezahlbaren Wohnraum für Menschen neu bauen oder modernisieren wollen. Nordrhein-Westfalen bleibt damit der, place to bau‘“, sagt Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen. 

Das MInisterium sieht natürlich auch, dass es insbesondere für ältere, gegebenenfalls mobilitätsbeeinträchtigte oder pflegebedürftige Menschen, in Nordrhein-Westfalen an geeignetem Wohnraum fehlt. Die Förderung von generationengerechtem bzw. -übergreifendem Wohnen soll daher einen Fokus der Wohnraumförderung bilden. Hier geht es nicht um Spezialimmobilien, sondern um Wohnungen, in denen alle Bevölkerungsgruppen, möglichst in allen Lebenslagen, wohnen können.

In der Theorie zeugt das von Einsicht und gutem Willen. Ob und wieviel davon bei der Bevölkerung ankommt, muss sich erst noch zeigen. Wir hoffen, dass die Wohnraumförderung Investor:innen dazu motiviert, auch einmal neue Wohnkonzepte zu erproben.

Alle Infos zur Wohnraumförderung NRW gibt es unter Fragen und Antworten zur Förderung.

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